ATLAS Ausfuhr - die Uhr läuft für exportierende Unternehmen rückwärts
ATLAS steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System”. Es handelt sich dabei um ein EDV-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur Automatisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung. Mit ATLAS werden schriftliche Formulare und Dokumente für die Zollabwicklung durch elektronische Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt.
Das ATLAS – Ausfuhrverfahren besteht aus AES (Automated Export System) und ECS (Export Control System). Es wurde im August 2006 eingeführt und löst das bisherige papiergebundene Verfahren ab. Dies bedeutet, dass keine papiergestützten Ausfuhranmeldungen mehr möglich sind. Ohne eine Teilnahme an ATLAS -Ausfuhr ist keine vereinfachte Ausfuhr mehr durchführbar. Voraussetzung für das ATLAS -Verfahren ist eine von der Behörde zertifizierte Software.
Neben der Erfüllung der behördlichen Anforderungen ergeben sich noch eine Reihe weiterer Vorteile durch die Teilnahme an ATLAS AES Ausfuhr:
- Der Gang zum Zollamt entfällt
- automatisierte Plausibilisierung der Anmeldung
- sofortige Rückmeldung vom Zollamt
- Vermeidung von langen Liege- und Wartezeiten der Ware
- einfachere Zoll- und Umsatzsteuerprüfung
- automatischer Empfang von Ausfuhrbegleitdokumenten und Ausfuhrbestätigungen
- kein ineffizientes Formulartippen an der Schreibmaschine
- volle Integration in die Warenwirtschaft von Microsoft Dynamics NAV
Je früher sich ein Unternehmen zur Teilnahme an ATLAS-Ausfuhr entscheidet, desto früher können die gesamten Vorteile genutzt werden.
Weiterführende Links:
Aktuelle ATLAS-Infos der Behörde: www.zoll.de
ATLAS-Seiten der deutschen Zollverwaltung: www.zoll.de
Liste der Dienststellennummern : ec.europa.eu
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.ausfuhrkontrolle.info
Weitere Hintergrundinformationen zu ATLAS-Ausfuhr:
Mit ATLAS-Ausfuhr wurde der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich innerhalb ATLAS umgesetzt. Schon bald muss jede Ausfuhranmeldung mittels einer elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden. Im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) unter Leitung der Europäischen Kommission und unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten hat die deutsche Zollverwaltung das zollrechtliche Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS mit der flächendeckenden Echtbetriebsaufnahme zum 01. August 2006 planmäßig umgesetzt.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Für die Verfahrensbereiche “Einfuhr” und “Versand” ist ATLAS schon seit mehreren Jahren bei der Behörde und den Wirtschaftsbeteiligten erfolgreich im Einsatz.
Mit ATLAS-Ausfuhr wurde nun der dritte zollrechtliche Verfahrensbereich innerhalb ATLAS umgesetzt. Ab 01. Juli 2009 muss jede Ausfuhranmeldung mittels einer elektronischen Nachricht an die Behörde übermittelt werden. Schriftliche Ausfuhranmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Exportierende Unternehmen in Deutschland müssen sich in den nächsten zwei Jahren auf das geänderte Verfahren einstellen und prüfen, in welcher Art sie an ATLAS-Ausfuhr teilnehmen wollen.
Auszüge aus dem BMF-Erlass vom 22.11.2006:
Außenwirtschaftsrecht/ Ausfuhrverfahren/ Annahme des Verordnungsentwurfs zur Änderung der ZK-DVO zur Umsetzung der VO (EG) Nr. 648/2005 – Auswirkungen auf das Ausfuhrverfahren (III B 3 – A 0201/06/0002 – Dok.-Nr. 2006/0222460 vom 22. November 2006) Quelle: PDF auf www.zoll.de
- Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen bei der Aus- und Wiederausfuhr.
- Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe von
Voranmeldungen bei der Ausfuhr und Wiederausfuhr […]. - Ab dem 1. Juli 2009 gilt die Pflicht zur Abgabe elektronischer Vorabanmeldungen
unter Berücksichtigung der neuen Voranmeldefristen und der sicherheitsbedingten
Daten des Anhangs 30a auch im Vorausanmeldeverfahren nach § 13 AWV. […]
Auf die Möglichkeit zur sofortigen Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren
im Rahmen des Anschreibeverfahrens, das auch für direkte Ausfuhren aus
Deutschland in Anspruch genommen werden kann, wird ebenfalls hingewiesen. […]





